Optimaler Brandschutz für Ihr Auto in einer Betonfertiggarage
Sicherheit ist das zweitgrößte Bedürfnis eines Menschen. Sie kommt direkt nach den physiologischen Grundbedürfnissen wie Schlafen, Essen und Trinken. Daher ist auch ein sicheres Zuhause wünschenswert. In den Medien wird häufig über Brände berichtet, die von Carports aus Holz oder anderen Bauwerken aus Holz ausgehen und auf angrenzende Wohngebäude übergreifen. Doch wie kann es dazu kommen und wie schützt man sich und sein Zuhause am besten davor?
Auch PKW-Brände sind keine Seltenheit
Bei rund 40.000 Fahrzeugen tritt pro Jahr ein Brandschaden auf. Die meisten Brände entstehen durch einen Verkehrsunfall auf der Straße. Es kommt jedoch auch oft vor, dass ein Feuer bei einem geparkten PKW entsteht, z.B. durch defekte Kabel, die einen Kabelbrand verursachen oder durch auslaufendes Benzin, das sich am Auspuff oder an heißen Teilen im Motorraum entzündet. Beschädigte Akkus können bei Elektrofahrzeugen auch zu Bränden führen.
Wenn dieser Fall eintritt während das Auto in einem Carport oder einer Garage aus Holz steht ist es gut möglich, dass das Feuer auf die Holzkonstruktion übergreift und anschließend auf das daneben stehende Wohngebäude. Eine Ausbreitung des Brands auf Nachbargebäude kann in einem solchen Fall auch nicht ausgeschlossen werden.
Verhinderung einer Brandausbreitung durch Betonfertiggaragen
Die Ausbreitung eines Brandes in einer Betonfertiggarage ist kaum gegeben. Dies liegt an den natürlichen physikalischen Eigenschaften des Baustoffs Beton. Beton als Baustoff ist unbrennbar, Holz aber brennt. Beton kann (auch) hohe Temperaturen puffern und verhindert eine Brandausbreitung. Dazu kommt, dass Beton bei möglichen Temperaturen eines Feuers von bis zu 1.000 °C zum größten Teil seine Festigkeit behält und keinen Rauch und keine giftigen Gase freisetzt.
Grundsätzlich kann eine Betonfertiggarage zwar durch einen PKW-Brand in Mitleidenschaft gezogen werden, jedoch sind angeschlossene Wohngebäude in der Regel nicht weiter gefährdet.
Die Betonfertiggarage gilt aufgrund Gutachten bei PKW-Brand als feuerbeständig F 90 (DIN 4102) oder RI 90 (DIN EN 13501) was nichts anderes heißt, als dass die Funktionsfähigkeit der Garage im Brandfall für 90 Minuten gegeben ist.
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