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1) |
Pressemitteilungen dürfen ausschließlich zum Zweck
redaktioneller Berichterstattung unter Angabe des am
Textende vermerkten Autorenkürzels im Wortlaut übernommen oder als
Informationsquelle verwendet werden. |
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2) |
Der Abdruck
von Pressemitteilungen von OTT-Garagen ist
honorarfrei und ist für die folgenden Zwecke erlaubt: |
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Presseveröffentlichungen |
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Veröffentlichungen in Printmedien |
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Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen |
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Online- und
multimediale Veröffentlichungen |
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3) |
Eine darüber
hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht
zulässig. |
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4) |
OTT-Garagen behält sich vor, dem Verdacht einer
missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen
Nutzungsverletzung nachzugehen. |
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5) |
Von jeder
Veröffentlichung im Druck ist der Pressestelle von
OTT-Garagen ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei
zuzusenden:
OTT-Garagen ● Pressestelle
Max-Eyth-Straße 50 ● D-72622 Nürtingen |
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1) |
OTT-Garagen hat alle Nutzungsrechte von den Urhebern der
digitalen Bilder erworben, soweit nicht Gegenteiliges, z.B.
in den begleitenden Bildinformationen, angegeben ist. |
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2) |
Die
Bildinformationen und die darin enthaltenen Nutzungs- und
Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten. Für die aus der
Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der Nutzer. Er
hat OTT-Garagen insoweit von Ansprüchen Dritter
freizustellen. |
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3) |
Die Bilder
können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und im
Rahmen einer Berichterstattung für folgende Zwecke genutzt
werden: |
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Presseveröffentlichungen |
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Veröffentlichungen in Printmedien |
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Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen |
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Online- und
multimediale Veröffentlichungen |
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Eine darüber
hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere
für Werbezwecke, ist nicht zulässig. |
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4) |
Der Nutzer hat
die digitalen Bilder nach Verwendung umgehend zu löschen.
Eine elektronische Speicherung von Bilddaten zur
Eigenarchivierung ist nicht gestattet. |
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5) |
Jegliche
Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der digitalen
Bilder die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und
Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens der Pressestelle
von OTT-Garagen erlaubt. Ebenso darf das digitale
Bild nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang
wiedergegeben werden. |
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6) |
Eine
Entstellung des urheberrechtlichen geschätzten Werks in
Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form, z.B. durch
Nachfotografieren, zeichnerische Verfälschung, Fotocomposing
oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der
Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung. |
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7) |
Die Presse ist
insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die
Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die
Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der
Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken-
und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer
Öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im
Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem
Nutzer. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und
sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken,
Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei
Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen
Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. |
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8) |
OTT-Garagen behält sich vor, dem Verdacht einer
missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen
Nutzungsverletzung nachzugehen. |
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9) |
Bei Verwendung
des digitalen Bildes ist die Quelle "www.ott-garagen.de“
anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen
(z.B. Webseiten). Von jeder Veröffentlichung im Druck ist
der Pressestelle ein Belegexemplar unaufgefordert und
kostenfrei zuzusenden:
OTT-Garagen ● Pressestelle
Max-Eyth-Straße 50 ● D-72622 Nürtingen |
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